Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnung
gültig ab 01.01.2025
1. Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die beruflichen Aus- und Fortbildungsangebote im Bereich Reflexintegration des FBBF Instituts können der aktuellen Übersicht entnommen werden. Anwendung findet die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Übersicht entsprechend ihrer Veröffentlichung auf der Website. Grundsätzlich erfolgt vor Beginn der beruflichen Aus- und Fortbildung ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem unter anderem Motivation und Eignung thematisiert werden. In unseren beruflichen Aus- und Fortbildungen ist der Austausch in den Gruppen untereinander wichtig, um sich gegen-seitig zu unterstützen und gemeinsam zu wachsen.
1.1 Berufliche Aus- und Fortbildungen
Zu den beruflichen Aus- und Fortbildungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Zudem darf keine therapeutische Akutphase vorliegen, da die Ausbildung persönliche Stabilität verlangt. Abgeschlossene Therapieerfahrung kann jedoch als Selbsterfahrung hilfreich sein. Der Referent ist berechtigt, vor der Zulassung, die Vorlage eines ärztlichen Attests sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen.
1.2. Methoden
Neuro-Bewegungstraining Reflexintegration und Reflexintegrationscoaching: berufliche Aus- und Fortbildung als TrainerIn oder Coach
Neuro-Bewegungstherapie und Reflexintegrationstherapie: therapeutische Vorbildung und therapeutischer Berufsabschluss
Reflexintegration im Sport: berufliche Erfahrung im Sportbereich und Trainerschein
Reflexintegration in der Traumatherapie, bei PTBS, LRS, ADHS: therapeutische Vorbildung oder berufliche Erfahrung mit dem Thema Trauma, PTBS, Störungen der ICD 10
2. Aus- und Fortbildungsaufbau und Umfang
Zu Beginn jeder Aus- und Fortbildung erhält jeder Teilnehmende ein Fortbildungsheft, das den jeweiligen Fortbildungsverlauf dokumentieren soll. Jeder Teilnehmende dokumentiert eigenverantwortlich die für die Zertifizierung nötigen Unterlagen im Ausbildungsverlauf.
Das Fortbildungsheft trägt später zur Zertifizierung bei. Es enthält die notwendigen Dokumentationen über die Anwesenheit der besuchten Module, Leistungserhebungen, Kleingruppenstunden, Referate, Selbsterfahrungen, Praxisstunden. Im Fortbildungsheft sind zudem alle Stundenangaben entsprechend eigenverantwortlich zu vermerken.
Insgesamt werden die Bestandteile der Aus- und Fortbildung in UE (Unterrichtseinheit je 60 Minuten) gerechnet. Praxisstunden, bzw. Praktika werden ebenfalls in ganzen Stunden angegeben.
2.1. Anwesenheit
Für einen erfolgreichen Aus- und Fortbildungsabschluss gilt für die gesamte Fortbildungsdauer eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent.
Sollte im Fortbildungsverlauf absehbar werden, dass die Mindestanwesenheit unterschritten wird, ist unbedingt ein Gespräch mit dem Referenten zu vereinbaren.
2.2. Kleingruppenstunden
Als kollegiale Interventions- und Fallbesprechungen bzw. zum erweiterten Methodenkompetenzerwerb und Lernaustausch werden Kleingruppen-stunden formlos schriftlich angeboten. Kleingruppen können aus mindestens zwei bis maximal 20 Teilnehmenden bestehen.
Kleingruppenstunden können auch per Zoom oder mittels anderen Onlineangeboten realisiert werden, wenn persönliche Treffen, zum Beispiel aufgrund von räumlicher Distanz, Schutzmaßnahmen etc. nicht zu realisieren sind. Die Dokumentation wird in den jeweiligen Fortbildungsheften abgelegt.
2.3. Praxisstunden bzw. Praktika
Für Aus- und Fortbildungen vorgesehenen Praxisstunden bzw. Praktika sind gegebenenfalls selbstständig zu organisieren. Praxisstunden sind für die Eingliederung in eine aktuelle berufliche Tätigkeit. Wenn sie einen Beruf ausüben, der inhaltlich mit der Fortbildung verwandt ist und er eine Anwendung der gelernten Inhalte innerhalb der Tätigkeit zulässt, können Sie diese Stunden als Praxis anrechnen lassen. Nach den Vorgaben der aktuellen Übersicht sind diese je nach gewählter Aus- und Fortbildung im jeweiligen berufsbildenden Bereich zu leisten.
Ein Praktikum umfasst stattdessen erste Erfahrungen im jeweiligen Arbeitsumfeld. Hier kann noch keine eigenverantwortliche therapeutische, klinische oder pädagogische Arbeit erwartet werden. Vielmehr stellen Praxisstunden bzw. Praktika ein Herantasten an mögliche Einsatzgebiete sowie den ersten Kontakt zum Arbeitsfeld dar. Eine Dokumentation der Praxisstunden bzw. des Praktikums sind im Fortbildungsheft nach-zuweisen.
80 Prozent der Dokumentation können in tabellarischer Form erfolgen, 20 Prozent der Stunden müssen jedoch ausführlich dokumentiert sein. Dabei sollte pro KlientIn/PatientIn die Umfänge von maximal einer DIN-A4-Seite nicht überschritten werden. Es können auch klassische Patientenakten aus dem therapeutischen Bereich genutzt werden.
2.4. Selbsterfahrung und Supervision
Sofern es in der jeweiligen Aus- und Fortbildung vorgesehen ist, müssen Selbsterfahrungsstunden entsprechend den Vorgaben der Zertifizierung nachgewiesen werden.
Interne Praxisstunden werden als Selbsterfahrung anerkannt. Bitte beachten sie, dass Selbsterfahrungsstunden, welche durch andere Teilnehmende angeleitet werden oder durchgeführt werden, nicht anerkannt werden können.
3. Nachholen von Unterricht
Bei Kapazität können versäumte Unterrichtsstunden und Inhalte bis zu einem Jahr nach dem offiziellen Aus- und Fortbildungsende als Gast-hörende nachgeholt werden. Gasthörende können jedoch nur nachrangig zu den aktuellen Teilnehmern berücksichtigt werden.
Es gelten dabei folgenden Bedingungen: Es besteht die Möglichkeit, die Gasthörerschaft bis zu zweimal in Anspruch zu nehmen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests und nach Absprache mit dem Referenten ist ein einmaliges Gasthören kostenfrei. In allen anderen Fällen wird eine Verwaltungs-gebühr von 50 € fällig.
Ein Rechtsanspruch auf Unterrichtswiederholung und Nachholung ist ausgeschlossen.
3.1. Nachholen von Unterricht wegen Online-Durchführung
Auf Nachfrage und bei Kapazität können belegte Unterrichtsstunden durch eine Zoom-Durchführung bis zu ein Jahr nach dem offiziellen Fortbildungsende in München als Gasthörende in Präsenz nachgeholt werden. Gasthörenden können jedoch nur nachrangig zu den Kursteilnehmenden berücksichtigt werden.
4. Prüfungsleistungen
Unsere Prüfungen (Lernstandserhebungen) dienen der gemeinsamen Kontrolle des vermittelnden Wissens und ermöglichen allen Teilnehmenden, ein persönliches Feedback zu erhalten. Die erbrachten Leistungen kommunizieren zudem die Wertigkeit der fundierten Aus- und Fortbildung nach außen und gelten als Zertifizierungsgrundlage.
In den einzelnen Aus- und Fortbildungen sind mindestens eine mündliche und/oder schriftliche Prüfung (Lernstandserhebung) integriert. Die Regelung für die jeweilige Aus- und Fortbildung kann der aktuellen Beschreibung entnommen werden.
Die Prüfungstermine werden vom FBBF Institut vorgegeben. Sie können den Themenplänen der einzelnen Aus- und Fortbildung entnommen werden oder werden vom Referenten bekannt gegeben.
4.1. Anmeldung Prüfung
Für alle Prüfungstermine, die in der jeweiligen Aus- und Fortbildung in den Themenplänen vorgesehen sind, erfolgt eine automatische Anmeldung durch das FBBF Institut.
4.2. Prüfungsformen und Prüfungsablauf
Alle Prüfungsformen (Lernstandserhebungen) sind standardisiert und werden vom Referenten zur Verfügung gestellt.
4.3. Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen werden vom Referenten abgenommen. Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Kolloquiums, bei dem zwei bis vier Teilnehmende gemeinsam geprüft werden können. Die Prüfungen beinhalten Fragen zum theoretischen Basiswissen und Transferfragen zur praktischen Umsetzung des Gelernten oder zu Fallbeispielen. Alle Fragen beziehen sich auf die fachspezifischen Skripte und das Unterrichts-material, sowie auf die besprochenen Fälle aus dem Unterricht. Die Bewertung der mündlichen Prüfung wird im Anschluss an die Prüfung vom Referenten bekannt gegeben.
4.4. Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen werden in Form von Multiple-Choice-Klausuren durchgeführt und werden vom Referenten abgenommen. Alle Fragen beziehen sich auf die fachspezifischen Skripte und Unterrichtsmaterialien, sowie auf die besprochen-en Fälle aus dem Unterricht. Die Korrektur erfolgt in der Regel sofort im Anschluss. Die Bewertung der schriftlichen Ergebnisse wird sofort an die Teilnehmenden kommuniziert und ausgehändigt.
4.6. Bestehen der Prüfung, Prüfungsergebnisse
Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens 80 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Alle Ergebnisse aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen werden schriftlich oder mündlich vom Referenten an die Teilnehmenden weitergegeben. Die Korrektur erfolgt in der Regel sofort. Eine Einsicht in die Prüfungsdokumente ist immer möglich.
4.7. Wiederholung von Prüfungen
Nicht bestandene Prüfungen können im Rahmen einer Nachprüfung individuell mit dem Referenten vereinbart werden und sind kostenfrei. Sollte es sich um ein wiederholtes Nicht-Bestehen handeln, fallen gegebenenfalls entsprechende Kosten an.
4.8. Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Widerspruch bei Prüfungen
Eine Prüfungsleistung (Leistungserhebung mündlich oder schriftlich) gilt als nicht bestanden, wenn sich der/die/das Teilnehmende zu einem Prüfungstermin Nichterscheinen oder wenn der/die /das Teilnehmende nach Beginn der Prüfung zurücktritt oder das Prüfungssetting verlässt. Versucht eine/r/s TeilnehmerIn das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung wie die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden. Nach einem Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung aufgrund eines Täuschungsversuches besteht keine Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung.
Wird ein mündliches oder schriftliches Prüfungsergebnis durch den Teilnehmenden angefochten, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch gegen das Ergebnis einzulegen. Im Zuge dessen kann beim Referenten zudem eine Wiederholung der Prüfung beantrag werden. In diesem Fall zählt das Ergebnis der Wiederholung. Es gibt keinen Anspruch auf das bessere Ergebnis.
5. Teilnahmebescheinigungen
Nach jedem Aus- und Fortbildungsabschnitt erhält der/die/das Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung vom Referenten. Die Erstellung der Zertifikate erfolgt nach Prüfung aller notwendigen Ausbildungs- und Prüfungsbestandteile vom Referenten. Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Wird die Aus- und Fortbildung nicht im vorgegebenen Zeitraum nach Ausbildungsende erfolgreich beendet, wird keine Zertifizierung durch das FBBF Institut erstellt.
6. Nachprüfungsgebühren
Mündliche Prüfung 160 €
Leistungserhebungen 160 €
7. Verwaltungsgebühren
Auf Antrag können folgende Verwaltungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die erste Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen und der Zertifikate der jeweiligen Aus- und Fortbildungen erfolgt kostenfrei.
Rechnungsumstellung 50 €
Gasthörerschaft ohne wichtigen Grund 50 €
Zweitaustellung Zertifikat 45 €
Ausstellung eines neuen bzw. erweiterten Zertifikats 50 €
8. Anerkennung externer Abschlüsse und Leistungen
Das FBBF Institut ermöglicht Ihnen eine Anerkennung von externen Abschlüssen nach vorheriger Anmeldung. Die Beantragung hierzu erfolgt formlos per E-Mail an den Referenten. Bitte reichen Sie dazu Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse und Urkunden ein.
Folgende externe Abschlüsse können auf unsere Aus- und Fortbildungen anerkannt werden:
Therapeutische Abschlüsse
a. Studienabschlüsse, welche eine staatliche Zulassung zum therapeutischen Arbeiten beinhalten (z.B. Master- und Diplomabschlüsse mit Heilerlaubnis, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten)
b. Abschluss als HeilpraktikerIn /HP für Psychotherapie
Bei einem Antrag auf Anerkennung externer Abschlüsse nach der Aus- und Fortbildung beim FBBF Institut werden 50 € berechnet, wenn ein neues bzw. erweitertes Zertifikats ausgestellt werden muss, sowie bei einem Erweiterungswunsch. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt der Zertifizierung gültigen Angaben.